Spätestens seit der aggressiven Wahlkampagne der türkischen AKP in Ländern wie Deutschland, Schweden, Österreich und den Niederlanden ist klar, dass nationale Wahlen in Zukunft nicht unbedingt auf Nationen begrenzt bleiben werden: Seit Jahren geht der Trend zur Transnationalisierung des Wahlprozesses.
Bis zur Mitte der 1970er-Jahre gab es überhaupt nur eine Handvoll Staaten, die ihren im Ausland lebenden Bürgern erlaubten, sich an nationalen Wahlen zu beteiligen. Heute sind es bereits mehr als hundert. In 23 von diesen müssen Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland am Wahltag ins Herkunftsland reisen, um ihre Stimme dort abzugeben, in 106 können sie auch im Ausland wählen, sei es mittels Briefwahl, in Botschaften oder – in seltenen Fällen – durch E-Voting oder die Übertragung ihrer Stimme an Vertrauenspersonen, die im Inland leben.
Die Antwort auf die Frage, wer in demokratischen Wahlen stimmberechtigt sein soll, ist im 21. Jahrhundert nicht mehr dieselbe wie früher. Das Stimmrecht in nationalen Wahlen hängt oft längst nicht mehr vom Wohnsitz, sondern nur mehr von der Staatsbürgerschaft ab. Die Einbeziehung von Emigranten in nationale Wahlen ist Teil eines breiteren globalen Trends der Transnationalisierung von Staatsbürgerschaft. Dazu gehört auch die weltweit zunehmende Toleranz gegenüber Doppelstaatsbürgerschaften und die steigende Zahl von staatlichen Einrichtungen zur Betreuung von Staatsbürgern im Ausland.
Für diese Trends gibt es unterschiedliche Erklärungen. Erstens betrachten die meisten Staaten Auswanderer heute nicht mehr als Abtrünnige, sondern als ökonomische, kulturelle und politische Ressource. Zweitens intensivieren neue Technologien, von billigen Fernreisen bis zu digitalen Medien, die Beziehungen zwischen Diaspora und Herkunftsland. Drittens gibt es Anreize für Regierungsparteien, Staatsbürgerschaft und Wahlrecht für Auslandsbürger zu liberalisieren, um damit ein neues Wählerpotenzial für sich zu gewinnen.
Die langsame Herausbildung des transnationalen Wahlrechts bedeutet auch, dass Wahlkämpfe nicht mehr nur im jeweiligen Inland ausgetragen werden. Das müsste aus demokratischer Sicht grundsätzlich begrüßt werden. Denn wer das Wahlrecht hat, der sollte über Kandidaten und Programme der Parteien bestmöglich informiert werden. Doch in extraterritorialen Wahlkämpfen steckt auch ein Potenzial für zwischenstaatliche Konflikte. Das zeigte sich nicht nur bei den jüngsten aggressiven Wahlkampagnen der türkischen AKP, sondern auch bereits in Kanada: Im September 2011 protestierte man dort gegen die Einführung extraterritorialer Wahlkreise für die französische Nationalversammlung. Das Argument: durch derartige Regelungen würde die territoriale Souveränität Kanadas infrage gestellt.
Was ist angesichts der Transnationalisierung nationaler Wahlkämpfe also zu tun? Es gilt vor allem, Realitätssinn und Prinzipienfestigkeit zu beweisen. Dazu gehört erstens, die Globalisierung der Demokratie anzuerkennen. Zweitens dürfen keine doppelten Standards angelegt werden. Zu oft wird die Beteiligung von Immigranten an Wahlen in ihren Herkunftsländern als mangelnde Integrationswilligkeit gedeutet, gleichzeitig wird jedoch um die Stimmen der eigenen Staatsbürger im Ausland geworben. Und drittens müssen wir uns dort wehren, wo Regierungsmacht dazu missbraucht wird, den demokratischen Wettbewerb zu verzerren.
Dies war nicht nur bei Erdoğans Kampagne für ein Verfassungsreferendum der Fall, sondern auch als Viktor Orbán ungarischstämmigen Minderheiten im Ausland 2010 die Staatsbürgerschaft und 2011 das Wahlrecht verlieh, um seine Verfassungsmehrheit für die Wende zur »illiberalen Demokratie« zu zementieren. Das Problem: Nationale Regierungen können solche Manöver bislang nur verhindern, indem sie ausländischen Politikern die Einreise verweigern oder ihre Auftritte komplett untersagen – und laufen damit stets Gefahr, die eigenen Werte der Rede- und Versammlungsfreiheit zu untergraben.