In Italien wird die Familie seit jeher großgeschrieben. Als ideologisches Schlagwort steht sie auch heute im Zentrum politischer Rhetorik: Zur Verteidigung ihrer traditionellen Struktur werden sogar landesweit Demonstrationen ausgerufen. Eine sachliche Debatte über den tatsächlichen Wandel, den die Institution Familie erfahren hat, findet jedoch nicht statt. Die Geburtenrate in Italien ist mit 1,35 Kindern pro Frau die viertniedrigste in Europa. 25 Prozent der Italiener sind heute in Rente, die Lebenserwartung steigt. 2025 werden Rentner ein Drittel der Bevölkerung ausmachen.
Italien ist also ein Land alter Menschen geworden, aber es ist nicht für sie gemacht. Zumindest nicht mehr ab dem Moment, da sie ihre Selbstständigkeit verlieren und pflegebedürftig werden. Aufgrund fehlender sozialstaatlicher Infrastrukturen muss die Familie für ihre Alten aufkommen. Zunehmende Mobilität hat aber dazu geführt, dass die Töchter und Söhne häufig nicht mehr am selben Ort wie die Eltern leben. Neue Lebensformen und Wertvorstellungen bringen mit sich, dass viele der Jüngeren nicht in der Lage oder gewillt sind, eine Wohnung mit den pflegebedürftigen Eltern zu teilen. Wer soll sich also um die alten Menschen kümmern?
Das Outsourcing der familären Fürsorge hat in Italien eine lange Tradition. Schon im antiken Rom gab es die Figur des famulus, eines in die Familienstruktur eingegliederten, hoch geschätzten Dieners, der sich auch um die Pflege von Kindern und Alten kümmerte. Diese Figur lebte unter anderen Namen auch in den aristokratischen und großbürgerlichen Familien Italiens weiter. Ab Mitte der 1970er-Jahre kamen zwei neue Entwicklungen hinzu, die das Phänomen verbreiteten: Zum einen wuchs durch die Emanzipation der Frauen die Nachfrage nach externer Hausarbeit auch bei der Mittelschicht immer mehr.
Der erreichte Wohlstand führte zum anderen dazu, dass immer weniger Italiener bereit waren, als schlecht bezahlte Hausangestellte tätig zu sein. Gleichzeitig wurde aber Italien auch zum ersten Mal in seiner Geschichte ein Einwanderungsland. Diese erste, noch relativ geringe Nachfrage nach Hausangestellten wurde in den 1970er- und frühen 1980er- Jahren durch Arbeiterinnen von den Philippinen, aus Somalia und Eritrea gestillt. Heute kommen die meisten Haushaltshilfen und Altenpflegerinnen aus Rumänien, Albanien und Marokko.
Um die Haushaltsdienstleistungen arbeitsrechtlich zu reglementieren, wurde bereits 1964 die Bezeichnung „Collaboratrice famigliare“ („Familienmitarbeiterin“) eingeführt, kurz COLF. Der erste nationale Tarifvertrag wurde 1973 geschossen. Doch bis in die späten 1990er-Jahre griff dieser für die Migranten nicht, die in den italienischen Privathaushalten lebten und arbeiteten. Denn sie hatten weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Das Phänomen der „illegalen“ Hausarbeit wurde im Laufe der Jahre so groß, dass der Staat handeln musste. Zumal ihm jährlich mehrere Milliarden an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuereinnahmen verloren gingen. Alle Versuche, die Situation zu legalisieren, sind bislang jedoch gescheitert. Die offiziellen Schätzungen sprechen von über 1,5 Millionen COLF. Davon arbeiten mindestens siebzig Prozent ohne Arbeitsvertrag.
Hinsichtlich des immer drängenderen Problems der Altenpflege entstehen aber nicht selten Bindungen und damit Verbindlichkeiten institutioneller Art. Jedes Jahr kommt es zu 3.000 Eheschließungen zwischen Männern, die über 75 Jahre alt sind, und ihren wesentlich jüngeren ausländischen „badanti“ („Aufpasserinnen“). Die italienische Sozialversicherungsanstalt rechnet mittlerweile mit über 30.000 solcher Fälle; statistisch gesehen müsste ein Großteil der ehemaligen Altenpflegerinnen noch viele Jahre eine Hinterbliebenenrente beziehen können. Zum Schutze der Sozialversicherungskasse verabschiedete das Parlament 2011 jedoch ein Gesetz, das die Rentenansprüche des Hinterbliebenen stark reduziert, falls der Verstorbene mit über siebzig Jahren geheiratet hat und der Altersunterschied zum Ehepartner mehr als zwanzig Jahre beträgt. In der Öffentlichkeit ist das Gesetz auch als „norma antibadanti“ bekannt. Man braucht kein Verfassungsrechtler zu sein, um an dessen Verfassungskonformität zu zweifeln. Doch bis jetzt scheint sich noch niemand daran zu stoßen. Komisch.