Fremdgehen erlaubt

Wir haben Zeit. Ein Heft über Langsamkeit (Ausgabe II/2015)


In Südkorea hat der Oberste Gerichtshof kürzlich ein Gesetz zum Verbot von außerehelichem Sex aufgehoben. Untreuen Ehepartnern drohte bislang eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Gesetz die Privatsphäre verletze. Ursprünglich eingeführt worden war es 1953 als Schutz für Frauen, die finanziell von ihrem Ehemann abhängen. Allein im Jahr 2014 war es noch zu 892 Anklagen wegen Fremdgehens gekommen.



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