Trocken zur Arbeit

Am Mittelmeer. Menschen auf neuen Wegen (Ausgabe III/2012)


Ein Glas Wein zum Mittagessen könnte türkische Arbeitnehmer bald den Job kosten. Bisher erlaubte das Arbeitsrecht den Chefs, Mitarbeiter, die betrunken am Arbeitsplatz erschienen, ohne Abfindung zu entlassen. Eine neue Klausel im Gesetz soll den Konsum jeglichen Alkohols vor oder während der Arbeit verbieten. Restalkohol von der Party am Vorabend im Blut wäre demnach ein Kündigungsgrund. Das türkische Parlament muss der Gesetzesänderung noch zustimmen. Juristen kritisieren sie schon jetzt als arbeitnehmerfeindlich.



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