Die Welterbeliste erhebt den Anspruch, ein differenziertes und ausgewogenes Bild des menschlichen Erbes in Kultur und Natur wiederzugeben. Doch wie repräsentativ ist die Welterbeliste, wenn drei Viertel der Stätten dem Kulturerbe zuzurechnen sind und davon die Hälfte europäischen Ursprungs ist? In ihrer Dissertation zeichnet Nikola Braun die Entwicklung der Welterbekonvention von 1972 nach, erläutert Auswahlverfahren, Aufnahmekriterien und Bedeutung der Tentativlisten und stellt die Akteure (Vertragsstaaten, Institutionen der Welterbekonvention und Beraterorganisationen) und deren Einfluss vor. Ausführlich beschreibt sie die Reformversuche von 1992 bis heute und die daraus entstandenen Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention vom Februar 2005. Insgesamt bescheinigt die Autorin den Reformversuchen einen bescheidenen Erfolg. Sowohl die UNESCO als auch die Welterbeexperten versuchten weiterhin die Auswahl der Stätten in ihrem Sinne zu beeinflussen. Darüber hinaus bestehen nach wie vor divergierende Interessen zwischen dem Welterbekomitee und den Vertragsstaaten, die vor allem nationale Interessen vertreten. Daher fordert die Autorin bei der Entwicklung der Welterbeliste dieselbe Offenheit ein, wie sie bei der Weiterentwicklung des Welterbebegriffs bereits gezeigt wurde.
Globales Erbe und regionales Ungleichgewicht. Die Repräsentativitätsprobleme der UNESCO-Welterbeliste. Nikola Braun. Hamburg: Verlag Dr. Kovac, 2007.