Kultur ist Ländersache. Lediglich im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik liegt die Zuständigkeit beim Bund. Seit den 1990er-Jahren hat der Bund jedoch seine Kulturkompetenzen sichtbar ausgedehnt, wie am Beispiel der Städte Bonn und Berlin, der Einrichtung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Gründung der Bundeskulturstiftung deutlich wird. Auf der internationalen Ebene kam nach dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union als weiterer Partner hinzu. Welche Konsequenzen hatte diese Entwicklung für die Kultur? Wird die Bundeskompetenz im Rahmen der AKP durch die Initiativen der EU bedroht? Diesen Fragen geht Frank Sommer in seiner Hildesheimer Dissertation nach. Er warnt davor, einseitig auf der Länderhoheit in Kulturfragen zu beharren. Durch Bund und EU konnten viele kulturelle Projekte und Vorhaben finanziert werden, die sonst keine Chance auf eine Realisierung gehabt hätten. Auch eine Konkurrenz zwischen EU und Bund in der AKP kann er nicht feststellen, dazu fänden die außenkulturpolitischen Aktivitäten der EU in zu bescheidenem Umfang statt.
Kulturpolitik als Bewährungsprobe für den deutschen Föderalismus. Von Frank Sommer. Lang, Frankfurt/Main, 2008. IX, 339 Seiten.