Selbsterfahrung

von Gret Haller

Wir haben die Wahl. Von neuen und alten Demokratien (Ausgabe III/2008)


Während des Kalten Kriegs kam niemand auf die Idee, Demokratie gewaltsam exportieren zu wollen. Das Gleichgewicht des Schreckens erstickte solche Phantasien schon im Keim. Nur auf der ersten Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) im Juli 1973 in Helsinki fand ein Austausch zwischen Ost und West zu diesen Themen statt, aber das waren lediglich Denkangebote. Sie haben ihren Zweck erreicht und maßgeblich zum Ende des Ost-West-Konflikts beigetragen. Nach 1989 wurde es Mode, den Prozess von außen beschleunigen zu wollen und Demokratie und Menschenrechte durch militärische Interventionen um jeden Preis zu exportieren. Wie hoch dieser Preis ist, zeigen Beispiele wie Afghanistan und insbesondere der Irak. Europa hat in diesem Bereich historische Erfahrung. Demokratie und Menschenrechte wurden in breitem Rahmen erstmals in der Französischen Revolution in die Tat umgesetzt.

Der Versuch Napoleons, durch seine Eroberungsfeldzüge ganz Europa mit diesen Errungenschaften zu beglücken, bewirkte das Gegenteil: Der Zwang hat die Verbreitung dieser Ideen um Jahrzehnte verzögert. Demokratie ist untrennbar mit den Menschenrechten verbunden. Das Recht auf politische Teilhabe ist ein Menschenrecht und umgekehrt werden die Menschenrechte im Prozess der demokratischen Teilhabe definiert und fortentwickelt. Sie finden sich als Grundrechte in den von den Parlamenten verabschiedeten Verfassungen. Nur die Berechtigten selbst können sich darauf einigen, was diese Rechte beinhalten und wo sie ihre Schranken finden. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Staaten gemeinsam den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Grundrechte in völkerrechtlichen Verträgen über die Menschenrechte festgeschrieben.

Wirklich Fuß gefasst haben Menschenrechte und Demokratie in Europa dadurch, dass die einzelnen Staaten die bereits gelungenen Beispiele nachahmten und weiterentwickelten. Das ist heute noch so. Demokratie kann nur von den Völkern selbst beansprucht und geschaffen werden. Nur sie können die Grundrechte definieren. Demokratie und Menschenrechte können nicht von außen kommen, sie können anderen Völkern weder geschenkt noch aufgezwungen werden. Von außen ist nur eines möglich und notwendig: alles zu unterlassen, was den Entwicklungsprozess in Richtung Demokratie und Menschenrechte in diesen Ländern behindern kann. Das zu erreichen ist aber eine Frage der politischen Einflussnahme in den demokratischen Ländern, und nicht in jenen, denen dieser Entwicklungsprozess noch bevorsteht.

Diese Diskussion ist zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Demokratisierungsprozess Südafrikas in vielen westlichen Ländern geführt worden.In der Menschenrechtspolitik demokratischer Staaten sind das Außen- und das Innenverhältnis voneinander abhängig. Nach außen werden die Menschenrechte meist dann zum Thema, wenn die Einhaltung dieser Rechte in Drittstaaten angemahnt wird. Solche Anmahnungen sind jedoch nur dann glaubwürdig, wenn gleichzeitig mit derselben Glaubwürdigkeit an der Weiterentwicklung der Menschenrechtskultur im Innenverhältnis gearbeitet wird. Was man von den Völkern in jenen Ländern erwartet oder erhofft, denen der Entwicklungsprozess noch bevorsteht, müssen noch viel mehr diejenigen Staaten leisten, die sich schon lange in diesem Prozess befinden.

Auch sie müssen ihre eigene Konzeption dieser Rechte einer permanenten Selbstkritik unterziehen. Menschenrechte fallen nicht vom Himmel – schon gar nicht aus Fliegerstaffeln, die Diktatoren wegbomben. Menschenrechte müssen ausgehandelt werden, abgewogen und ausdiskutiert unter allen Berechtigten und mit jenen Vertreterinnen und Vertretern, die Inhalt und Schranken dieser Rechte dann verabschieden. Das verlangt demokratische Prozesse, die nie abgeschlossen werden können: Menschen- und Grundrechte müssen fortentwickelt und neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten immer wieder angepasst werden. So könnte der in Mode gekommene Ansatz des Anmahnens der Menschenrechte bei Dritten längerfristig überlagert werden durch das Vorangehen von Staaten oder Staatengruppen im Sinne des beispielgebenden Menschenrechtsdiskurses im Innenverhältnis. Wenn dieser Diskurs so gehandhabt wird, entkräftet dies auch maßgeblich den Vorwurf des „westlichen Menschenrechtsimperialismus“, wie er manchmal nicht ganz zu Unrecht erhoben wird.



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