Eine Kurznachricht aus Chile
Ein neues Gesetz macht ab sofort jeden Chilenen zum Organspender, der sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Wer seine Organe nicht zur Transplantation freigeben möchte, muss dies beim Erhalt seines Personalausweises oder Führerscheins beurkunden lassen. Die Spenderdaten werden in einem elektronischen Archiv gespeichert, auf das die Krankenhäuser zugreifen können.
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