„Verbände können den Staat entlasten“

von Peter Lösche

Unterwegs. Wie wir reisen (Ausgabe II/2007)


„Lobbyismus“ und „Lobbyisten“ haben in Deutschland einen miesen Ruf. Beide Termini gelten fast als Schimpfworte. Anders als beispielsweise in den USA, wo der Umgang mit dem Thema sehr viel unverkrampfter ist, kochen bei uns nicht nur Emotionen hoch, sondern tief in der Gesellschaft und in unserer Geschichte angelegte Vorurteile treten hervor. Diesen Begriffen haftet etwas Anrüchiges an, sie werden mit illegitimer Macht, mit Korruption und Patronage in Verbindung gebracht. Die Kritik lautet: Lobbyisten und Verbände widersprechen dem Gemeinwohl. Da schlägt die Last unserer obrigkeitsstaatlich geprägten politischen Kultur durch: Konflikte und Intereressenauseinandersetzungen werden negativ bewertet, frei nach dem Motto: „Die sollen sich nicht immer streiten, sondern für das Gemeinwohl arbeiten.“ In Wirklichkeit gehören Verbände und Lobbyismus zu einer offenen pluralistischen Demokratie. Das Gerücht über Lobbyisten ist bei uns negativer als die Wirklichkeit, selbst wenn zu dieser gelegentlich Korruption und Patronage gehören.

Was lässt sich Positives über Lobbyismus sagen? Er kann als eine Art Politikberatung begriffen werden. Lobbyisten sind Experten, sie kennen sich in dem Politikfeld hervorragend aus, in dem die Interessen verortet sind, die sie vertreten. Ministerialbeamte und Parlamentarier brauchen ihren Sachverstand, wenn sie ein vernünftiges Gesetz oder eine Verordnung entwerfen, beraten und beschließen. Oft wird der Realitätsbezug erst durch Lobbyisten hergesellt, so dass Politiker ihre Gesetze nicht ständig „nachbessern“ müssen. Gleichwohl: Politikberatung durch einen Lobbyisten ist immer interessengeleitet. Zu dessen Professionalität gehört, dass er nicht so tut, als verträte er das Gemeinwohl. Nicht zuletzt deshalb sollten Ministerialbeamte oder Politiker immer mehrere Lobbyisten anhören, die divergierende Interessen vertreten. Erst so kann es dann zu einem Kompromiss kommen.

Bürger können durch Verbände und mithilfe der Lobbyisten an der politischen Willensbildung mitwirken. Diese bedarf einer organisierten, strukturierten Form, wie sie Verbände und Vereine bieten. Politische Partizipation findet eben nicht allein durch Wahlen und Volksabstimmungen statt, sondern auch durch Verbände und deren Lobbyisten. Natürlich: Innerverbandliche Demokratie muss die Willensbildung von unten nach oben zulassen, ja ermuntern.

Die bedeutendste Funktion, die Lobbyisten zugeschrieben wird, ist die, zwischen Gesellschaft und Staat zu vermitteln. Zu den „intermediären“ Institutionen gehören nicht nur Interessengruppen, sondern auch Parteien, Medien, Bürgerinitiativen, Wah-len und Abstimmungen. In den Verbänden werden vielfältige gesellschaftliche Interessen aufgenommen, konkurrierende Bedürfnisse und Forderungen intern aufeinander abgestimmt, „aggregiert“. Kompromisse werden geschlossen. Diese Verbandsmeinung wird dann in den politischen Prozess eingebracht und steht im Konflikt mit anderen Interessen – und es werden wieder Kompromisse eingegangen, die bei uns häufig als „faule“ Kompromisse denunziert werden. Beharrte aber jeder Verband auf seinem Standpunkt, würde die Demokratie nicht funktionieren. Kompromisse sind vielmehr das Lebenselixier der Demokratie, dass sie vereinbart werden, verdanken wir auch den Lobbyisten. Ist ein Beschluss gefasst, wird er über die Verbände in die Gesellschaft zurückvermittelt und begründet. Oder anders formuliert: Lobbyismus kann durchaus zur Legitimation des politischen Systems beitragen.

Schließlich können Verbände den Staat sogar entlasten, Stichwort Tarifautonomie: Gewerkschaften und Unternehmensverbände haben die Spielregeln verabredet, nach denen Arbeitsverträge kollektiv ausgehandelt und Arbeitskonflikte ausgetragen werden.

Warum haben Verbände und Lobbyisten bei uns dann trotzdem einen so schlechten Ruf? Es mangelt an Aufklärung, Transparenz und Kontrolle. Deshalb müsste zunächst anerkannt werden, dass Verbände und Lobbyisten partikulare, egoistische Interessen vertreten –, und zwar legitimerweise. Wer mit dem „Gemeinwohl“ kommt, täuscht die Öffentlichkeit, lügt. Weiterhin sind die Tätigkeiten von Abgeordneten in Aufsichts-, und Verwaltungsräten, ihre beruflichen Nebentätigkeiten und daraus resultierende Einnahmen zu veröffentlichen. Mögliche Abhängigkeiten zwischen Politik und Wirtschaft sollen so durchschaubar gemacht werden.

In einem Lobbygesetz wäre zu regeln, dass ein Abgeordneter, Minister oder Ministerialbeamter in den ersten zwei Jahren nach seinem Ausscheiden aus seiner Funktion nicht als Lobbyist in dem von ihm beackerten Politikbereich tätig werden darf. Und im gleichen Gesetz wäre zu bestimmen, dass jeder Lobbyist halbjährlich dem Bundestagspräsidenten darüber zu berichten hätte, mit welchem Ziel – etwa Nennung des Gesetzentwurfs – und mit welchem finanziellen Aufwand er seiner Tätigkeit nachgeht. Erst wenn dieses Minimum an Durchschaubarkeit vorhanden ist, besteht die Chance, jenes für unsere politische Kultur so verheerende Vorurteil wenigstens infrage zu stellen, Verbände seien allmächtig, Lobbyisten die Strippenzieher im Dunkeln, Politiker korrupt und die Parteien bestechlich.



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