Es war ein ganz normaler Freitag. Franziska Blunck saß im September 2004 übermüdet im Flugzeug von Barcelona nach Paris, um von dort nach Ottawa weiterzufliegen. In Kanada sollte am Montag eine internationale Konferenz beginnen, welche die 30-Jährige organisiert hatte. Weil sie in den vorherigen Nächten kaum ein Auge zugemacht hatte, schlief sie sofort ein.
In Frankreich stieg sie halb wachend, halb träumend aus dem Flieger. Erst auf der Gangway bemerkte sie, dass sie ihre kleine Tasche Handgepäck vergessen hatte. Darin: Handy, Ausweise, Bargeld, Kreditkarten, auch die firmeneigenen, mit der sie verschiedene Geschäftsausgaben in Ottawa tätigen sollte. Als sie im Flugzeug nach der Tasche suchen wollte, verwehrte man ihr den Zutritt. Sie solle sich an „Lost and Found“ wenden, auch werde das Bodenpersonal der Fluglinie informiert, falls eine Putzkraft etwas finden sollte. Damit begann für Franziska Blunck eine neue Reise: vom Check-in zum Zoll. Von Shuttle zu Shuttle. Von Terminal zu Terminal. Anschlussticket verschieben, Gepäck holen, Firma informieren, Ruhe bewahren. Und alles auf Französisch. „Ich wurde immer nervöser“, erinnert sie sich.
Das erleben viele Touristen einmal. Man verliert im Ausland wichtige Dokumente – und irgendwann auch die Nerven. Zum Glück unterhält Deutschland 228 Auslandsvertretungen, und 354 Honorarkonsuln sorgen dafür, dass einem deutschen Staatsbürger auch in entlegenen Gegenden Beistand geleistet werden kann. Franziska Blunck setzte sich irgendwann heulend auf eine Treppe, weil sie mit ihrem für diesen Tag stornierten Ticket nicht wieder in den Flughafenbereich hineingelassen wurde. Da hatte ein Polizist der Sicherheitsschleuse Erbarmen. Der „erste freundliche Mensch“ nahm ihre Anzeige auf und ließ sie die deutsche Botschaft in Paris anrufen. Am Montag wäre das Ersatzdokument fertig. Franziska Blunck suchte sich ein Hotel in Flughafennähe.
Sollte es vor Ort keine deutsche Vertretung geben, können sich Deutsche als EU-Bürger an eine andere EU-Vertretung wenden. Das ist in Artikel 20 des EU-Vertrages geregelt. Nach deutschem Recht hilft der Staat, wenn sich eine Person nicht mehr selbst helfen kann. Dies schließt finanzielle Hilfen ein. Allerdings müssen die Auslagen später zurückgezahlt werden. Dies ist im Konsulargesetz festgeschrieben. Und solche Rückzahlungen können teuer werden. Spiegel Online berichtete im Februar 2007 von einem Geschäftsreisenden in Dubai, der mit einem Herzinfarkt in ein Privatkrankenhaus eingeliefert wurde: Die OP-Rechnung belief sich danach auf 16.000 Euro. Der arme Mann erlitt sofort einen zweiten Herzinfarkt.
In welchem Umfang ein Staat seinen Bürgern hilft, hängt von seinen Gesetzen ab. Anderen EU-Bürgern wird teilweise vom Staat kein Geld vorgeschossen. Das deutsche Hilfssystem ist im europäischen Vergleich sehr „dichtmaschig und umfangreich“, sagt Otto Graf, stellvertretender Leiter des Referats „Nothilfe für Deutsche im Ausland“ des Auswärtigen Amtes in Berlin. Hier landen Fälle wie der von Franziska Blunck nicht, denn den meisten kann vor Ort geholfen werden, Pauschaltouristen können sich oft auf Servicepakete ihrer Reiseveranstalter verlassen.
In 500 bis 600 Fällen jährlich wird Deutschen in Not finanziell geholfen. Bei zahlreichen Fällen stehen die komplizierten Umstände einer Notlage, etwa eine psychische Erkrankung im Mittelpunkt. Für strafrechtliche Fälle, zum Beispiel bei Drogendelikten, ist ein eigenes Rechtsreferat zuständig. Einige Beispiele für aufwändige Fälle sind: Verschollene auf einer Sahara-Durchquerung, Schiffbrüchige in der Karibik oder psychisch Kranke, die heute leichter als früher, ohne Visum und mit Billigfliegern, ans andere Ende der Welt gelangen, dort die Medikamente absetzen und bleiben wollen. Das Auswärtige Amt ist dann der „Organisator zwischen verschiedenen Akteuren“, sagt Graf. „Hilfe für Deutsche im Ausland“ ist immer gefragt, ob für den Abenteurer, der in Zentralasien abgestürzt ist, oder den Touristen, der nach einem Tsunami betreut und evakuiert werden muss.
Die Geschichten von Unglücksreisenden haben es mittlerweile bis nach Hollywood geschafft, zuletzt im Film „Babel“ von Alejandro González Iñárittu. Dort wird eine amerikanische Touristin in Marokko angeschossen und von einem Tierarzt notdürftig operiert: Eine Verletzung wird zum Drama. Otto Graf wiederum erzählt den realen Fall einer frisch vermählten Braut, die von der Hochzeitsreise krank auf dem Stretcher zurückgeflogen werden musste. Die Kosten für diesen Transport verschlangen danach alle privaten Ersparnisse des jungen Ehepaares – und die Zukunft gleich mit. Graf weiß: „Im Fall des Falles machen eine Reisekranken- und Rückholversicherung den Unterschied aus zwischen ‚alles verlieren’ und ‚normal weiterleben können’.“ Franziska Blunck hätte solch eine Versicherung allerdings nichts genützt. Ihr halfen die „guten Seelen“, auf die sie traf. Und die deutsche Botschaft.