... wir das Völkerrecht als kolonial entlarven

von Antony Anghie

Erde, wie geht's? (Ausgabe I/2018)


Völkerrecht, also internationales Recht, gilt den meisten von ihnen als eine Kraft des Guten in der Welt. Die Regeln, die das globale Miteinander bestimmen, haben den Ruf, Freiheit und Gerechtigkeit für jeden Einzelnen zu garantieren.

Doch das Völkerrecht hat auch eine andere Seite, die in der Betrachtung oft zu kurz kommt: eine dunkle, gewalttätige und menschenfeindliche Seite, die sich vor allem in seiner Historie spiegelt. Um das zu verstehen, lohnt es sich zu beleuchten, wie sich Gesetze, Normen und Verhaltensregeln erstmals internationalisierten. Als Beispiel dafür eignet sich die Geschichte der Eigentumsrechte. Im Laufe des 19. Jahrhunderts kamen viele europäische Staaten zu der Einsicht, dass der Schutz des Privateigentums zu ihrer rechtlichen DNA gehörte. Als sie daraufhin in Asien einfielen, brachten sie auch ihre besitzrechtlichen Vorstellungen mit und zwangen sie den Regierungen in Peking, Delhi und anderswo auf. Diese hatten sich fortan an die Gesetze zu halten, die westliche Kolonialbeamte festlegten. Westliches Recht wurde zu asiatischem Recht.

Die Internationalisierung des Besitzrechtes hörte jedoch nicht auf, als die Kolonien ihre Freiheit zurückgewannen. Im Gegenteil: Die ehemaligen Kolonialisten boten den neu entstandenen Staaten nun bilaterale Verträge an – eine weniger direkte, aber ebenso effiziente Methode, ihre Vorstellungen von Gut und Falsch in die Welt zu tragen. Wenn die chinesische Regierung – aus welchen Gründen auch immer – britischen Besitz einziehen wollte, konnte der Fall jetzt vor ein zwischenstaatliches Schiedsgericht gebracht werden. Und das entschied meist im Zweifel für die Mächtigen. Natürlich machten sich die Regierungen, die solche Verträge unterzeichneten, mitschuldig. Doch für viele war das Risiko zu hoch, außerhalb des neu entstehenden Rechtssystems zu bleiben und jegliche Mitsprache zu verlieren. Zudem unterschätzten viele neue Verwaltungen in Afrika und Asien die Inhalte der Verträge. Es mangelte ihnen schlicht an juristischer Expertise.

Auf diese Art und Weise haben sich viele Gesetze und Normen auf der Welt, zum Großteil ausgehend von Europa und den USA, verbreitet. Wer das versteht, der versteht auch, dass das Völkerrecht alles andere als unschuldig ist. Ohne die großen Eroberungen der Kolonialreiche hätten sich nur die wenigsten Rechtsvorstellungen zu Besitz, Freihandel und Demokratie im globalen Maßstab durchgesetzt. So gesehen ist auch klar, dass das internationale Recht oft nicht der Gerechtigkeit dient, sondern ein Recht des Stärkeren darstellt. In Institutionen wie der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds haben meist die Gründungsmitglieder das Sagen – und auch in den Vereinten Nationen wird die Agenda von den Mächtigsten vorgegeben. Die ideologische Führung übernehmen meist die westlichen Gründungsmitglieder.

Vor diesem Hintergrund bin ich dafür, dass wir das Völkerrecht als kolonial entlarven, seine imperialistische Ader akzeptieren und sein Potenzial anerkennen, bestehende Machtgefälle weiter zu manifestieren, die Marginalisierten weiter an den Rand zu drängen und die Mächtigen weiter zu stärken. In internationalen Institutionen pflanzen sich heute jene imperialistischen Strukturen fort, die das internationale Recht überhaupt erst ermöglicht haben. Das Völkerrecht als Kraft des Guten zu verklären, ist also brandgefährlich. Regierungen aus dem globalen Süden haben das in der Vergangenheit wiederholt kritisiert. Doch erst wenn sich diese Erkenntnis auch in jenen Staaten durchsetzt, die das System bestimmen, ist ein erster Schritt getan, die Welt gerechter zu machen. 

Aus dem Englischen von Kai Schnier



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