Zutritt verboten

von Shenaz Patel

Inseln. Von Albträumen und Sehnsüchten (Ausgabe II/2014)


Mit einer 330 Kilometer langen Küstenlinie ist Mauritius eine kleine Insel. Weiße Strände, stille, glasklare Lagunen und Korallenriffe sind typisch für diesen Ort im indischen Ozean östlich von Madagaskar. Neben der Herstellung von Textilien und dem Zuckerrohranbau ist der Tourismus der wichtigste Wirtschaftszweig der ehemals französischen und später britischen Kolonie. Während hauptsächlich europäische Besucher die schönen Strände der Insel für sich entdecken, beobachten die Mauritier mit Sorge, wie ihnen Stück für Stück des eigene Küstenraums genommen wird.

Laut Gesetz sind alle Strände der Insel öffentlich. Dies ist im sogenannten „Pas Géometrique Act“ festgelegt, einem Bestandteil des Decaen-Erlasses aus dem Jahre 1807. Er ist ein Erbe der französischen Kolonialverwaltung und verfügt, dass auf der gesamten Insel ein mindestens 81 Meter breiter Küstensaum vom Meeresufer bis zur obersten Flutmarke öffentlicher Raum bleiben muss. Mit dem Verweis auf Artikel 583 des Code civil betont der mauritianische Ozeanograf Vassen Kauppaymuthoo regelmäßig, dass der freie Zugang zu Stränden und Meer ein unveräußerliches, unantastbares Recht ist. In der Realität sieht das anders aus.

Zwar besagt der „Pas Géometrique Act“, dass der festgelegte Strandraum nicht verkauft werden darf, das Gesetz verbietet jedoch nicht ausdrücklich die Verpachtung. Diese Lücke nutzt der Staat aus. So entstehen immer mehr Hotels und Privatvillen an der Küste. Vor vier Jahren waren lediglich 28 Kilometer Strand der 330 Kilometer langen Küstenlinie als öffentlich ausgewiesen. Zwar hat die Regierung in jüngerer Zeit zehn neue Strände freigegeben, wonach in der Summe vierzig Kilometer Strand frei zugänglich sein sollten. Jedoch bieten diese Strände kaum Bademöglichkeiten oder sind nur schwer zu erreichen. Andererseits bekamen einige Privatleute und Hotelbetreiber Sondergenehmigungen, um an zehn sehr beliebten öffentlichen Stränden Restaurants und Wassersportzentren zu bauen.

Einheimische, die viel Freizeit an den Stränden der Insel verbringen, sind nicht gerne gesehen. Mitarbeiter des Fünfsternehotels „Le Trou aux Biches“ stellten vor Kurzem Schilder auf, die Unbefugten den Zutritt zum ehemals öffentlichen, sehr beliebten Strand vor dem Hotel verbieten. Wer sich dennoch auf das Gelände wagt, dem drohen eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder umgerechnet rund 230 Euro Geldstrafe. An vielen Stränden halten Sicherheitspersonal, Wachhunde oder Mauern die Menschen davon ab, das heimische Meer zu genießen.

Die Mauritier fühlen sich wie Fremde im eigenen Land, allein gelassen von ihrer Regierung. 2012 wandte sich eine kleine Gruppe von Einwohnern an den Obersten Gerichtshof des Inselstaats. Mitglieder der Regierungspartei hatten die Îlot Gabriel, ein nördlich der Hauptinsel gelegenes Eiland, an Verwandte verpachtet. Dagegen klagten die Einwohner nun. Selbst die Strandbehörde, deren Aufgabe es sein sollte, öffentliche Strände zu schaffen, vergibt immer mehr Konzessionen an Kleinunternehmer, die Liegestühle oder Sonnenschirme vermieten. Der ohnehin eingeschränkte Platz an den Küstensäumen wird so noch enger.

Kürzlich hat sich die Gruppe „Sov nou laplaz“ („Rettet unsere Strände“) gegründet. Das Kollektiv ruft zum Protest auf, um gegen den „Aufkauf der Strände“ auf Mauritius vorzugehen. Der Sprecher George Ah Yan wendet sich vor allem gegen die Macht der Strandbehörde, die durch einen einfachen Erlass öffentliche Strände „umwidmen“ kann. Die Öffentlichkeit wird über diese Machenschaften im Dunklen gelassen, bis plötzlich der nächste Strand in private Hände fällt.

Neben der zunehmenden Privatisierung droht bereits das nächste Unheil. Die Klippen und Strände von Mauritius sind einer erheblichen Küstenerosion ausgesetzt. Wenn sie nicht an Privatleute verpachtet werden, verschwinden unsere Lagunen und Strände vielleicht bald von allein.

Aus dem Französischen von Maja Ueberle-Pfaff



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