Recht

... wir den Europäischen Menschengerichtshof stärken

Der Menschenrechtsaktivist musste 113 Tage in türkischer Haft verbringen. Warum ein stärkerer EGMR in Situationen wie dieser helfen würde, erklärt er hier

Drei Jahre dauert es laut offiziellen Angaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), bis eine Entscheidung oder ein Urteil vorliegt. Manche müssen noch länger warten, wenn sie einen Fall von Menschenrechtsverletzungen vor den Gerichtshof bringen. Das ist mir eindeutig zu lang. 

Während eines Workshops zum Umgang mit Stress, Trauma und Datensicherheit der türkischen Menschenrechtsplattform IHOP wurde ich im Juli 2017 gemeinsam mit einem weiteren Trainer und acht türkischen Menschenrechtsverteidigern bei Istanbul festgenommen. Nach zwei Wochen Gewahrsam ordneten die Richter Untersuchungshaft für einen Großteil von uns an. Die absurde Anklage lautet auf Unterstützung und Mitgliedschaft in bewaffneten Terrororganisationen. Nach 113 Tagen wurden wir freigelassen. Der Prozess gegen uns läuft bis heute weiter. Dagegen habe ich Beschwerde vor dem EGMR eingereicht. Mit über 54.350 anderen Fällen warten wir darauf, ob unsere Beschwerde zugelassen wird.

Erst wenn alle rechtlichen Mittel eines Landes ausgeschöpft wurden, können Beschwerden vor dem EGMR zugelassen werden. Das bedeutet auch für mich und meine Anwälte, dass wir Entscheidungen des Verfassungsgerichtes in der Türkei abwarten müssen. Nach meinem Wissensstand kann sich der Gerichtshof auch dann nicht von dieser Mandatsbindung lösen, wenn der Zugang zu den letzten juristischen Instanzen eines Landes systematisch verweigert wird oder ein juristisches System wegen Ressourceneinschränkungen oder politische »Eingriffe« kritisiert wird. Menschenrechtsanwälte fordern darum seit Jahren, dass sie zu diesen Grundsatzanalysen der juristischen Systeme ihrer Länder gehört werden. Bislang geschieht das nicht. Der EGMR braucht aber genau diese Kompetenzen, um gerade bei systematischen Menschenrechtsverletzungen zeitnah intervenieren zu können.

2017 erreichten den EGMR 63.350 neue Beschwerden. Diese Zunahme um über zwanzig Prozent im Vergleich zum Vorjahr musste von der gleich gebliebenen Anzahl an Mitarbeitern bearbeitet werden. Seit Jahren wird die Überlastung des Gerichtshofes beklagt, ohne dass sich etwas an der finanziellen oder personellen Ausstattung ändert. Die Kosten werden vom Europarat paritätisch getragen. Ich frage mich, ob dieses Finanzierungssystem nicht Mitgliedsstaaten in die Hände spielt, die ein Interesse an der Unterfinanzierung des Gerichtshofes haben? Müssten Staaten wie Deutschland, die sich die Verteidigung der Menschenrechte auf ihre Fahnen schreiben, den EGMR durch Sonderzahlungen nicht explizit stärken?

Auch die Strafurteile des EGMR sind verbesserungswürdig: Kompensationszahlungen, zu denen Länder verurteilt werden, liegen oft weit unter international anerkannten Niveaus und machen es menschenrechtsverletzenden Ländern leicht, diese als »peanuts« abzutun. Zudem gibt es kaum politische Konsequenzen von Verfahren, wie etwa eine Suspendierung der Mitgliedschaft im Europarat. Bislang traf dies nach Griechenland während der Diktatur nur Russland, obwohl auch andere Länder systematisch Menschenrechtsverletzungen begehen.

Den EGMR und all diese Kritikpunkte nahm ich bislang nur aus der Distanz wahr. Mit meiner persönlichen Betroffenheit durch unsere Verhaftung, verbunden mit meiner Beschwerde vor dem EGMR, bekommt diese ferne Institution des Europarates plötzlich eine reale Wichtigkeit und Nähe für mich. Dabei fühle ich mich in der glücklichen Lage, frei zu sein, während andere den Verlauf ihrer Beschwerden in Gefängnissen verfolgen müssen. Unser Fall steht symbolisch für Tausende von ähnlichen vor dem EGMR vorgebrachten Menschenrechtsverletzungen in vielen europäischen Ländern. Wenn wir und unsere Regierungen den Menschenrechtsschutz verbessern wollen, dann ist die Stärkung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dringend notwendig.