Darf es in einer Demokratie Enteignungen geben?

Der Begriff „Enteignung“ ist ja schon falsch!

Es geht um Vergesellschaftung – und die ist laut Artikel 15 unseres Grundgesetzes ausdrücklich erlaubt. Nur weil gerade eine sinnvolle Debatte darüber stattfindet, wie in Zukunft bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, sollten wir nicht gleich den Notstand ausrufen. Außerdem: Wenn eine Autobahn gebaut wird, dann sind wir gar nicht zimperlich im Enteignen. Dann wird im Zweifelsfall einem Bauer seine Ackerfläche weggenommen, damit wir unsere Porsches auf die Straße kriegen.

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