Die tödlichste Grenze
Mit Munition und Tränengas versucht Europa, Flüchtenden den Weg nach Griechenland zu versperren. Statt ihnen Sicherheit zu gewähren, stellt sich Europa selbst als schutzbedürftig dar

Illustration: Julia Praschma
Am 2. März 2020 wurde der 22-jährige Syrer Muhammed al-Arab an der türkisch-griechischen Grenze mutmaßlich von Gummigeschossen griechischer Grenzwächter getroffen. Er erlag seiner Verletzung in einem türkischen Krankenhaus. Zwar dementierten griechische Behörden die Nachricht als Fake News, doch die Londoner Forschungsgruppe Forensic Architecture hat die Erschießung nachkonstruiert und bestätigt. Al-Arab gehört damit zu den geschätzt über 40.000 Todesopfern, die bei dem Versuch, das EU-Territorium zu erreichen, ihr Leben verloren haben. Weltweit stellt die europäische Außengrenze die tödlichste Grenze dar. Die meisten Todesfälle ereignen sich fernab der Öffentlichkeit auf dem Mittelmeer, wenn Boote mit Geflüchteten kentern und Hilfe entweder zu spät oder gar nicht erfolgt. Nun konnte alle Welt sehen, mit welcher Gewalt Menschen an Europas Grenzen bekämpft werden.
Anlass für die Eskalation ist die Aufkündigung der Flüchtlingsvereinbarung zwischen der Türkei und der Europäischen Union seitens des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Um Unterstützung für seine völkerrechtswidrige Intervention in Syrien bei der NATO und bei der EU zu erzwingen, greift Erdoğan erneut zu seiner wirksamsten Waffe. Wohl wissend, dass die EU an ihren Außengrenzen einen Krieg gegen Migration führt, setzt er die vier Millionen Geflüchteten in der Türkei wie Munition ein. Innerhalb des Landes heizt er einen rassistischen Mob gegen Geflüchtete auf, um sie fortzujagen. Gleichzeitig stellen staatliche Behörden kostenlos Busse zur Verfügung, um die Geflüchteten an die Grenze zu bringen. Ihnen bleibt kaum eine Chance, sich diesem erniedrigenden Spiel zwischen Türkei und EU zu entziehen. Die EU entsendet derweil noch mehr Frontex-Personal nach Griechenland, um den griechischen Großaufmarsch an der Grenze zu unterstützen. Mit Tränengas und Gummigeschossen werden schutzsuchende Menschen attackiert.
Seit Jahrzehnten debattiert Europa über die Probleme von Migration. Während sie anfangs überwiegend als eine Frage nationaler Identität und gesellschaftlicher Zugehörigkeit diskutiert wurde, ist es in den letzten zwanzig Jahren weltweit zur Norm geworden, Migration als ein Sicherheitsproblem zu sehen. Im europäischen Kontext müssen wir heute einen Schritt weitergehen und von einer Militarisierung gegen Migration sprechen. Die Sicherung der europäischen Außengrenzen am und auf dem Mittelmeer wird nicht nur verbal von einer kriegerischen Rhetorik begleitet. Vielmehr ist die militante Bekämpfung von nicht autorisierter Migration in der EU zur obersten Priorität geworden, wofür rechtsstaatliche Verfahren, völkerrechtliche Vereinbarungen und demokratische Grundnormen ausgesetzt werden.
Im europäischen Kontext müssen wir heute von einer Militarisierung gegen Migration sprechen
Ausgangspunkt dafür ist die Abschaffung der Binnengrenzen und die Einführung von freiem Personenverkehr innerhalb des Schengener Raums, gleichzeitig werden seine Außengrenzen hermetisch abgeriegelt beziehungsweise schrittweise an Drittstaaten in den Nachbarregionen ausgelagert. In der Migrationsforschung bezeichnet man dies als Externalisierung. Heute ist das gegenwärtige europäische Grenzregime von einer kaum überschaubaren Komplexität gekennzeichnet. Dies erschwert Transparenz und Gerichtsbarkeit, welche die Grundvorrausetzungen für demokratische Kontrolle sind. Kommen dann rassistische Dehumanisierung und Kriminalisierung von Migration hinzu – wie dies seit zwanzig Jahren immer wieder und seit 2015 nahezu tagtäglich im öffentlichen Diskurs geschieht –, dann interessieren sich ohnehin nur noch wenige für die Einhaltung von demokratischen Grundprinzipien.
Ein Paradebeispiel hierfür ist der sogenannte Flüchtlingsdeal, den die EU vor vier Jahren mit der Türkei abgeschlossen hat und um den es bei den jüngsten Ereignissen an der türkisch-griechischen Grenze geht. Im März 2016 verkündeten Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rats, und der türkische Ministerpräsident Davutoğlu, man habe eine Vereinbarung mit der EU und der Türkei in der Flüchtlingskooperation geschlossen. Die Türkei verpflichtete sich, ihre Grenzen nach Griechenland stärker zu kontrollieren und Geflüchtete wieder aufzunehmen, wenn sie über den türkischen Seeweg kamen. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU zur Übernahme von maximal 72.000 Syrerinnen und Syrern aus der Türkei auf legalen Wegen. Um auf rechtlicher Ebene die Deportationen der Geflüchteten von den Inseln zu ermöglichen, wurde die Türkei von der EU fortan zum sicheren Drittstaat erklärt – obwohl die Türkei die Kriterien dafür keineswegs erfüllt. Damit verstößt die EU gegen ihre eigene Asylrückführungsrichtlinie, die festlegt, dass ein Land Geflüchteten gemäß der UN-Flüchtlingskonvention Schutz gewähren und sie nicht in Länder zurückführen darf, in denen ihre Sicherheit gefährdet ist. Beides trifft für die Türkei nicht zu. Die Türkei hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben, aber den territorialen Vorbehalt nicht aufgehoben. Bereits 2015 haben Menschenrechtsorganisationen über die Rückführungen von Asylsuchenden aus der Türkei in den Irak, nach Syrien oder Afghanistan berichtet, weshalb Rechtswissenschaftler und NGOs die Vereinbarung heftig kritisiert haben. Zudem nahmen zum Zeitpunkt der Verhandlungen die politischen Repressionen in der Türkei derart zu, dass selbst türkische Staatsbürger aus dem Land flohen; dies ging in der Debatte um sichere Drittstaaten unter.
Es ist inzwischen Konsens geworden, Grenzen mit undemokratischen Mitteln zu versiegeln
Damit hören die Ungereimtheiten nicht auf. Als drei Asylbewerbern eine Deportation von Griechenland in die Türkei drohte, wendeten sich deren Anwälte an den Europäischen Gerichtshof. Das Gericht sollte prüfen, ob die Flüchtlingsvereinbarung zwischen der EU und der Türkei überhaupt rechtmäßig ist. Die Antwort des Europäischen Gerichtshofs im Februar 2017 war verblüffend: Er sei nicht zuständig für diese Frage, da nach eingehender Prüfung keine Vereinbarung zwischen einem Organ der EU und der Türkei festgestellt werden konnte. Das Gericht resümierte, dass weder der Europäische Rat noch irgendeine andere Instanz der EU jemals eine solche Vereinbarung eingegangen sei. Als Erklärung für diese Feststellung wurden protokollarische Einzelheiten aufgeführt, die glaubhaft machen sollten, dass – anders als im Text und im Video der Presseerklärung – nicht der Europäische Rat, sondern die Staatsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten für die Erklärung verantwortlich seien. Weshalb dennoch aus den EU-Haushaltskassen sechs Milliarden Euro an die Türkei flossen, weshalb die EU die Türkei als sicheren Drittstaat erklärt hat sowie bei wem die gerichtliche Verantwortlichkeit der Vereinbarung liege, diese Fragen ließ das Gericht ungeklärt.
Verfassungsrechtler sehen nach diesem Entscheid des Gerichtshofes die EU-Türkei-Erklärung in einen rechtsfreien Raum. Dass besagte Feststellung des Gerichtshofes weder in der Politik noch in den Medien einen Aufschrei erzeugte, zeigt, wie sehr es inzwischen zum Konsens geworden ist, die Grenzen auch mit undemokratischen Mitteln zu versiegeln. Der Konsensus beruht mitunter auf der Befürchtung, dass die Ankunft von mehr Geflüchteten in Europa den Anstieg faschistischer Kräfte befeuern könnte. Statt sich zu fragen, weshalb die rassistische Agenda und die Dämonisierung von Geflüchteten in Europa so gut funktionieren, wird die Militarisierung der Migration weiter vorangetrieben.
Um die politische Tragweite eines illegalen Flüchtlingsdeals zu verstehen, muss man auf die griechischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos schauen. Dort kämpfen derzeit über 40.000 Geflüchtete unter menschenunwürdigen Bedingungen in desolaten Lagern um ihr Überleben. Auf Drängen der EU wurden dort 2015 sogenannte Hotspot-Zentren gebaut. Das Hotspot-Konzept, den die EU-Kommission im Mai 2015 im Rahmen ihrer neuen Agenda für Migration vorstellte, bedeutet, dass nicht mehr die Nationalstaaten allein den Prozess der Identifizierung, Registrierung und Verwaltung vornehmen, sondern in Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen Frontex, Europol, EASO und Eurojust. Was von der EU als Unterstützung für Griechenland und Italien präsentiert wurde, erweist sich als Kontrollmaßnahme. Gemäß des Dublin-Abkommen ist jener Mitgliedsstaat für das Asylverfahren eines oder einer Geflüchteten verantwortlich, dessen Territorium er oder sie zuerst betritt. Dies wird durch die Abnahme von Fingerabdrücken festgestellt, die in der eigens dafür eingerichteten europäischen Datenbank Eurodac gespeichert werden. Mit der Einführung des Hotspot-Konzepts sind nun die Sicherheitsagenturen der EU vor Ort, um die Identifizierung und Registrierung der Geflüchteten nach deren Ankunft auf den Inseln zu forcieren. Damit greifen sie direkt in die nationale Migrationsverwaltung der jeweiligen Länder ein.
Im Flüchtlingslager Moria leben über 20.000 Menschen, angelegt ist es für 2.800 Personen
Das Hotspot-Konzept wurde bisher nur in Italien und Griechenland eingeführt. In Griechenland sind die Hotspots im Zuge der EU-Türkei-Erklärung zu dauerhaften Flüchtlingslagern geworden. Infolge der EU-Türkei-Erklärung werden alle, die über den Seeweg kommen, pauschal inhaftiert, um sie dann in "rechtmäßige" oder "unrechtmäßige" Migranten einzuteilen. In den griechischen Hotspots wurde zu diesem Zweck ein Filtermechanismus eingeführt: Ehe eine Person einen Antrag auf Asyl stellen kann, wird geprüft, ob ein Asylantrag in Griechenland überhaupt zulässig ist. Bei einer über die Türkei eingereisten Person gilt der Antrag als unzulässig, wenn sie nicht nachweisen kann, dass ihr Leben bei einer Rückführung in die Türkei in Gefahr wäre. Dann wir sie in die Türkei deportiert. Diese Zulässigkeitsprüfung ist dem eigentlichen Asylverfahren vorgelagert und stellt sowohl für Schutzsuchende als auch die griechischen Behörden eine zusätzliche administrative Hürde dar. Die Folge sind hoffnungslos überfüllte Lager. In Moria, dem größten Flüchtlingslager Europas, leben derzeit über 20.000 Menschen unter katastrophalen Bedingungen, angelegt ist es für 2.840 Personen.
Mit ihren Stacheldrahtzäunen erinnern die Hotspots an Internierungslager aus dem Zweiten Weltkrieg, sie sind ein politischer und moralischer Tiefpunkt europäischer Migrationspolitik. Angesichts der Milliardenbeträge, die etwa für die militärische Infrastruktur zur Sicherung der EU-Außengrenzen zur Verfügung gestellt werden, kann das Problem nicht bloß mit Überforderung, Kosten oder Missmanagement erklärt werden. Die Hotspot-Lager sind Abschreckungs- und Isolierungsmaßnahmen, sie stellen ein Symbol für die Dehumanisierung der Geflüchteten dar. Sie sind ein weiteres Instrument der Militarisierung der Migrationsabwehr: Statt Flüchtlinge zu schützen, werden sie bekämpft.
Was sich also vor unseren Augen abspielt, ist die Aushöhlung der Kategorie "Flüchtling", dessen Anspruch auf Schutz mit der Genfer Flüchtlingskonvention international verrechtlicht wurde. An ihre Stelle tritt die Kategorie "irregulärer Migrant", und so ist es umgekehrt die EU, die nun Schutzansprüche erhebt. Diese Verschiebung wurde zuletzt in der Umbenennung des Migrations-Ressorts in der EU-Kommission sichtbar: Hieß es bislang "Migration und Inneres", heißt es jetzt "Schutz unserer europäischen Lebensweise". Zwar wurde es nach viel Kritik in "Förderung unserer europäischen Lebensweise" umbenannt, die ursprünglich vorgeschlagene Bezeichnung aber ist vielsagend. Mit "Schutz der europäischen Lebensweise" sei die Achtung der Grundrechte gemäß Artikel zwei des Lissaboner Vertrags gemeint, twitterte damals die EU Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Davon war nichts mehr zu hören, als die Präsidentin im März Griechenland besuchte, um sich ein Bild über die Lage an der türkisch-griechischen Grenze zu machen. Das Pressefoto zeigt, wie sie aus einem Militärhubschrauber auf den Grenzstreifen blickt. Dort, in den Hotspots, oder in den namenslosen Gräbern an der europäischen Küste könnte sie sehen, was der Schutz der europäischen Lebensweise tatsächlich bedeutet, wenn sie es wollte.