70 Jahre deutsch-italienisches Anwerbeabkommen
Italienische Gastarbeiter bei ihrer Ankunft in Wolfsburg, dahinter das VW-Kraftwerk
Foto: IMAGO / Rust
„Nicht nur die Pasta, nein auch die Sitte, die Stühle vors Café auf die Straße zu stellen, und natürlich die Mode!“ Mit diesen Worten beschreibt ein „Gastarbeiter“ der ersten Stunde, Gino aus Göppingen, wie sich mittlerweile einiges der italienischen Lebensart in Deutschland eingebürgert hat. Er war im Rahmen des deutsch-italienischen Anwerbeabkommens ins Land gekommen.
Damals, im Nachkriegsdeutschland fehlten überall Arbeitskräfte: In der Landwirtschaft genauso wie in Hotels und Gaststätten. So wandte sich etwa der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband an die Landesregierung, mit der Bitte, „Maßnahmen für einen Einsatz ausländischer Arbeitskräfte zu treffen“. Derartige Initiativen hatten Erfolg: Am 20. Dezember 1955 unterzeichneten Bundesarbeitsminister Anton Storch (CDU) und der italienische Außenminister Gaetano Martino in Rom das deutsch-italienische Anwerbeabkommen: „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland“ – so der offizielle Titel. Mit den Worten „Ein neuer Abschnitt fruchtbarer Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern hat begonnen“, würdigte Martino das Ganze. Artikel 9 (4) schrieb fest, dass die Arbeitserlaubnis „längstens ein Jahr“ gelten sollte – eine Bestimmung, die aber bald wieder aufgehoben wurde, weil sie sich angesichts des Arbeitskräftebedarfs als unrealistisch herausstellte und die Arbeitgeber eingearbeitete Arbeitskräfte längerfristig behalten wollten. Die ersten Vermittlungen erfolgten 1956 und im Laufe des ersten Jahres wurden 10.273 italienische Arbeitnehmer angeworben.
„Diese Anwerbeabkommen stellten einen entscheidenden Einschnitt in der deutschen Nachkriegsgeschichte dar“
Die Italiener waren die Pioniere der „Gastarbeiterbeschäftigung“ in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Insgesamt kamen von 1955 bis zum Anwerbestopp 1973 rund 14 Millionen Frauen und Männer als ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland. Rund 11 Millionen sind wieder abgewandert. Das Anwerbeabkommen mit Italien war das Vorbild für die Abkommen, die Deutschland 1960 mit Spanien und Griechenland abschloss. Es folgten die Türkei (1961), Portugal (1964) und das damalige Jugoslawien (1968). Bereits 1963 traf die Bundesregierung entsprechende Vereinbarungen mit Marokko und 1965 mit Tunesien. Diese Anwerbeabkommen stellten einen entscheidenden Einschnitt in der deutschen Nachkriegsgeschichte dar, mit langfristigen Veränderungen – hin zum „Einwanderungsland Deutschland“ und zu einer multikulturellen Gesellschaft.
In den 1960er Jahren wurden die „Gastarbeiter“– auch von staatlichen Stellen – noch „Fremdarbeiter“ genannt und ihre Unterkünfte (eigentlich zutreffend) als „Baracken“ bezeichnet. Die italienischen Arbeitskräfte und jene, die dann aus der Türkei oder den anderen Anwerbeländern kamen, erlebten Ausgrenzung und Rassismus. Oftmals dienten sie als Feindbilder – eine „Tradition“, die sich bis heute bei Geflüchteten fortsetzt. „Spaghetti-Fresser“ war ein Schimpfwort, das lange hängen blieb. Italiener würden deutsche Frauen belästigen oder seien Messerstecher, hieß es nicht nur an den Stammtischen. Bernardino Di Croce, ein Italiener der ersten Jahre aus Sindelfingen, erzählt, dass es sogar Tanzlokale mit dem Hinweis „Lokalverbot für Italiener!“ an der Eingangstür gab: „In einem war die Schriftkombination sogar noch krasser. Der Satz ‚Wir dürfen nicht rein‘ stand über der Abbildung eines Hundes, daneben die Ergänzung ‚und Italiener‘“.
Die Italiener stellten bis 1970 die größte Gruppe von Arbeitsmigrantinnen und -migranten und prägten nachhaltig das Bild von den „Gastarbeitern“. Schließlich kam der touristisch eingefärbte Blick auf Italien hinzu: Deutschland wurde wieder weltoffener, als es Italien als Reiseland entdeckte. Die Italiensehnsucht schlug sich auch im Schlager nieder, in Liedern wie „Zwei kleine Italiener“ oder „Capri-Fischer“ („Wenn bei Capri die rote Sonne …“). Allein 1958 reisten vier Millionen Deutsche nach Italien. Über Generationen hinweg machten sich Touristen aus Deutschland auf zu den Campingplätzen an der Adria, in die Hotels und Pensionen in der Toskana oder in Kalabrien. So wurde für viele das Land, „wo die Zitronen blühen“, fast zur zweiten Heimat. In Pizzerien und im Urlaub in Italien fühlten sich viele Deutsche mittlerweile sehr wohl.
„Es wäre an der Zeit für ein Projekt zur Erinnerungs- und Anerkennungskultur“
Inzwischen leben rund 565.000 Personen mit italienischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. In Baden-Württemberg sind es etwa 176.000. Im Vergleich der Bundesländer leben damit die meisten Menschen mit italienischer Staatsangehörigkeit in Baden-Württemberg. An zweiter und dritter Stelle liegen Nordrhein-Westfallen und Bayern. Blickt man auf die Menschen mit italienischem Migrationshintergrund, also auf die Staatsangehörigkeit der Personen zum Zeitpunkt der Geburt (Menschen, die entweder selbst zugezogen sind oder von denen mindestens ein Elternteil in Italien geboren wurde), liegt Baden-Württemberg ebenfalls an der Spitze aller Bundesländer. Hier lebt mit etwa 240.000 Personen deutschlandweit der größte Anteil mit italienischem Migrationshintergrund, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern. Insgesamt haben in Deutschland rund 850.000 Menschen einen italienischen Migrationshintergrund.
Von ihnen hört man kaum noch etwas, sie gelten als bestens integriert. Viele Familien sind aber zerrissen, die Eltern heimgekehrt, die Kinder in Deutschland und anderen Ländern verstreut. Ein Preis der sogenannten „Pendlermentalität“ der Italiener, die Möglichkeit, schon frühzeitig im Rahmen der europäischen Freizügigkeit hin- und her zu migrieren. Strukturelle Ungleichheiten, beispielsweise im Bildungsbereich, bestehen heute weiterhin.
Die Italiener waren die „Gastarbeiterpioniere“, die das Nachkriegsdeutschland mit aufbauten. Die Zeiten, in denen kulturelle Missverständnisse, Vorurteile und teilweise offener Rassismus ihr Ankommen in Deutschland erschwerten, sind in Vergessenheit geraten. In der Erinnerungskultur spielen die italienischen und die anderen „Gastarbeiterinnen“ und „Gastarbeiter“ kaum eine Rolle. Es wäre an der Zeit – am besten noch vor dem nächsten „Jubiläumsjahr“ – für ein Projekt zur Erinnerungs- und Anerkennungskultur, bei dem es um die Anfänge der „Ausländerbeschäftigung“ mit Bezügen zur Gegenwart gehen sollte. Vor siebzig Jahren herrschte Arbeitskräftemangel, und es wurden Menschen aus Italien und vielen anderen Ländern ins Land geholt. Heute werden wieder weltweit händeringend Leute gesucht, etwa Alten- oder Krankenpfleger. Aus den Erfahrungen mit der italienischen Einwanderung können wir lernen, dass es mindestens eine Generation braucht, bis sich die Menschen integriert haben. Wenn sie zunächst in der eigenen Community bleiben, hilft das beim Zurechtkommen in der neuen Gesellschaft und ist keine „Ghettoisierung“. Im Rückblick wird sich Einwanderung auch weiterhin als eine Erfolgsstory erweisen, so wie es bei den Italienerinnen und Italienern der Fall war.